Die Balosie Versicherungen mit Sitz in Bad Homburg sind seit über 150 Jahren auf dem deutschen Markt tätig. Die Marke Baloise steht für Sicherheit, Einfachheit und Partnerschaft. Die Basler Versicherungen gehören heute zur Baloise Group.
Die Baloise (Basler) Berufsunfähigkeit punktet in den Bereichen Leistung und Preis bei Stiftung Warentest mit der Note 1,5 sehr gut im Heft 07-2017. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und vergab der Baloise BerufsunfähigkeitsVersicherung höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg. In den Berugsgruppen kaufmännsiche Berufe, Selbständige, Azubis, Studenten & medizinische Berufe ist die BU sogar unter den führenden Anbietern mit einer Note von 1,2 vertreten.
Seit dem Jahr 1968 bietet die Baloise (Basler) Versicherung, Konzepte für den Einkommensschutz an. Jährlich vertrauen ca. 20.000 Neukunden der Basler Ihre BU-Absicherung an.
Die Beiträge sind Fair kalkuliert: Um Überraschungen bei den Beiträgen in Zukunft zu vermeiden, ist es wichtig, nicht nur die Zahlbeiträge, sondern auch die kalkulierten Tarifbeiträge (Bruttobeiträge) bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen. Bei der Baloise beträgt der Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbeitrag nur 25 %.
Die Baloise (Basler) BerufsunfähigkeitsVersicherung ist eine Premium-BU mit vier Zusatzbausteinen. Die Zusatzbausteine können Sie unabhängig voneinander kombinieren. Dadurch erweitern Sie flexibel den Versicherungsschutz.
1.) Baloise ( Basler) ArbeitsunfähigkeitsSchutz
36 Monate Leistungen, ohne extra BU-Prüfung
100 % Rente in Höhe der vereinbarten BU-Absicherung
2.) Baloise (Basler) InflationsSchutz
Leistungsdynamik bis 3 % möglich
Zusätzliche Rentenerhöhungen durch Überschüsse
3.) Baloise (Basler) PflegeSchutz
Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit
Option für Pflegeversicherung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung
4.) Baloise (Basler) KrankheitenSchutz
Soforthilfe bei elf schweren Krankheiten
Kapitalzahlung von 5.000 EUR
Klarheit:
Einfach und eindeutig – für unkomplizierte und schnelle Leistungen
Der „gelbe Schein“ reicht als Nachweis für eine BU-Rente aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, es ist keine gesonderte BU-Prüfung notwendig
Bei Pflegebedürftigkeit wird bereits ab 1 ADL von 6 ADL die BU-Rente gezahlt
Rente bei Berufsverbot wegen einer Infektion für alle Berufe
Volle BU-Rente bei voller gesetzlicher Erwerbsminderungsrente
Soforthilfe bei Verlust der Fähigkeiten: Sehen, Hören und wenn das Fortbewegen nur noch mit einem Rollstuhl möglich ist
Soforthilfe bei bestimmten Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma sowie bei
eingeschränkter Lungen-, Nieren- und Leberfunktion
Freiheit:
Einfach mal Pause machen oder Beiträge reduzieren
24 Monate Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz möglich
36 Monate Beitragspause bei Elternzeit
Unbefristete und befristete Beitragssenkung oder -pause möglich
Automatische Beitragserhöhungen (Beitragsdynamik) können so oft wie gewünscht
ausgesetzt werden
Zukunft:
Einfach anpassen ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung
Erhöhung der Absicherung ist ohne Anlass innerhalb der ersten fünf Jahre und nach
dem zehnten Versicherungsjahr möglich
Erhöhung um 100 % der bestehenden Rentenhöhe für zahlreiche Anlässe wie z. B. bei
Heirat, Gehaltssteigerung, Immobilienkauf, Berufsstart, Geburt eines Kindes, Meisterprüfung
oder dem Auszug aus der elterlichen Wohnung
Verlängerung der Rentendauer über das 67. Lebensjahr hinaus bei Anpassung der
gesetzlichen Regelaltersgrenze möglich
Günstigerprüfung: Bei Berufswechsel prüfen wir auf Wunsch, ob der neue Beruf günstiger ist. Es erfolgt nie eine Schlechterstellung. Dies gilt für alle Berufe – auch für Schüler, Studenten
und Auszubildende
"Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall......"
So oder so ähnlich steht die Definition in einem BU-Vertrag.
Weil die Berufsunfähigkeit jeden treffen kann! Je nach Beruf wird jeder Vierte (einige Versicherer sprechen von jedem Dritten) im Laufe seines Arbeitsleben berufsunfähig.
Der Gesetzgeber hat den Schutz für alle die nach 1960 geboren sind, drastisch eingeschränkt. Sie erhalten, wenn überhaupt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, welche nochmals, je nach Ihrer Leistungsfähigkeit sich in eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente aufteilt.
Je früher, desto besser!
Je früher, Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger ist es für Sie. Es gibt sogar einige Anbieter am Markt bei denen Sie Schüler bereits gegen BU absichern können.
Ja, der Berufsunfähigkeitsschutz kostet Ihr Geld und ist meist die teuerste Absicherung bei den privaten Risikoabsicherungen.
Von elementaren Bedeutung ist jedoch, dass Sie Leistung und nicht Prämie kaufen!
Dazu ein einfaches Beispiel:
Sie kaufen sich einen Neuwagen im Wert von sagen wir 50.000€. Automatisch möchte Jeder diesen Wagen optimal versichern, da er ja sehr viel Geld gekostet hat. Es wird also eine Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Rabattschutz, Schutzbrief, GAP-Deckung etc. abgeschlossen, man will ja im Schadensfall gut versichert sein möchte!
Wie sieht diese Rechnung bei Ihrer Arbeitskraft aus, auch hierzu ein Beispiel?
Bruttoeinkommen: 3.500€
Nettoeinkommen: 2.123€
Leistung bei halber Erwerbsminderung: 534,02€
Lücke (rot): ca. 1600€/mtl.
Wert der Arbeitskraft ohne Lohnerhöhung, ohne Inflation etc.
= 1600€ x 12 Monate x 29 Jahre = 556.800€!!!
Fazit: Durch Ihre Arbeitskraft, können Sie Verluste, Schäden, Kredite etc. fast immer wieder ausgleichen. Wenn jedoch Ihre "Gelddruckmaschine", also Ihr Körper, nicht mehr funktioniert, benötigen Sie einen entsprechenden Schutz!!!
Die BU-Rente soll im Ernstfall, dafür sorgen, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Damit eine genau Höhe der BU-Rente bestimmt werden kann, ist somit vorab eine detaillierte Aufnahme Ihrer Einnahmen und Ausgaben notwendig.
Welche Ausgaben laufen z.B. weiter auch wenn Sie Berufsunfähig sind?
etc.
Expertentip: In der Praxis sehen wir immer wieder, dass in Altersvorsorgeverträgen ein zusätzlichen Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" vereinbart wurde.
a.) Dies ist kein BU-Schutz! Der Versicherer übernimmt im BU-Fall die vereinbarten Beiträge für Ihren Altersvororgevertrag.
b.) Was kostest Sie dieser Baustein in Ihren Policen eigentlich?
Wäre es hier vielleicht eine Alternative, dass wir Ihre BU-Rente entsprechend Ihren mtl. Ausgaben so wählen, dass Sie die Beiträge für Ihre ALtersvorsorge selbst weiterbezahlen können?!? Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Verträge entsprechend.
Einfache, schnelle Antwort, so lange wie möglich...also 67. Lebensjahr bzw. lebenslang!
Entscheidend sind hier doch einige Parameter, welche wir gerne kurz beleuchten möchten....
a.) gesundheitliche Risikoprüfung:
Der Umfang der medizinischen Risikoprüfung ist abhängig von der Höhe der beantragten Berufsunfähigkeits-Rente und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Bei der Angabe einiger Krankheitsbilder und/oder Diagnosen sind genauere Auskünfte erforderlich. Viele dieser erforderlichen Auskünfte können anhand der für die jeweiligen Krankheitsbilder ausgearbeiteten und zur Verfügung gestellten medizinischen Zusatzerklärungen erteilt werden.
Bereits bei Antragstellung mit eingereichte , medizinische Unterlagen wie Zusatzerklärungen, Krankenhaus- oder Kurentlassungs- berichte, histologische Befundberichte (bei bösartigen Tumoren) oder aktuelle Laborbefunde (bei Normabweichungen von Labor- werten) können die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen und den Prozess bis zur abschließenden Entscheidung beschleunigen.
Ab bestimmten Summengrenzen (hierbei gilt das Gesamtrisiko aller in den letzten fünf Jahren bei der Basler Lebensversicherungs-AG abgeschlossenen und noch bestehenden Berufsunfähigkeits-Versicherungen) sind weitere Unterlagen oder auch Untersuchungen erforderlich. Die Kosten, die hierdurch entstehen, werden von der Basler Lebensversicherungs-AG im Allgemeinen übernommen.
Untersuchungsgrenzen Baloise (Basler) BerufsunfähigkeitsVersicherung
Der Umfang der Prüfung richtet sich nach der Höhe der beantragten Versicherungsleistungen. Während im Rahmen der Risikostufe 0 die Abgabe einer „normalen“ Gesundheitserklärung ausreichend ist, wird bei höheren Leistungen eine erweiterte Gesundheitsprüfung durch einen hausärztlichen Bericht oder einen „Medizinischen Gesundheits- Check“ erforderlich. In einigen Fällen kann die Basler Ihnen auch den besonderen Service eines „M-Checks“ der Firma „Medicals Direct“ anbieten.
Die Untersuchungsgrenzen gelten für folgende Versicherungsformen:
|
Risikostufe 0 |
Risikostufe 1 |
Risikostufe 2 |
BU-Schutz *) (ggf. inkl. „Bonus“) |
|
||
bis 44 Jahre |
bis 2.500 € mtl. |
ab 2.501 € mtl. bis 3.500 € mtl. |
ab 3.501 € mtl. bis 5.000 € mtl. |
ab 45 Jahre bis 55 Jahre |
bis 2.000 € mtl. |
ab 2.001 € mtl. bis 3.500 € mtl. |
ab 3.501 € mtl. bis 5.000 € mtl. |
*) Bei der Bestimmung der Prüfungssumme werden auch Vorversicherungen der letzten 5 Jahre berücksichtigt. |
Erläuterungen der Risikostufen
Die Risikostufe 0 beinhaltet die vollständige Beantwortung einer Gesundheitserklärung.
Die Risikostufe 1 beinhaltet die Anforderung eines hausärztlichen Berichtes. Die Angabe des behandelnden Haus- arztes ist unbedingt erforderlich.
Ab Risikostufe 2 ist ein „Medizinischer Gesundheits-Check“ erforderlich.
Abhängig von der Risikostufe und dem Eintrittsalter benötigt die Basler zusätzliche Untersuchungen gem. folgender Aufstellung:
Risikostufe 2:
- Kleines Blutbild
- Differentialblutbild
- Cholesterin, HDL, LDL
- Triglyceride
- Gamma-GT, GPT, GOT
- Billirubin
- Harnsäure
- Kreatinin
- Nüchternblutzucker
In Einzelfällen können auch bei Unterschreitung der genannten Summengrenzen Zusatzinformationen erforderlich sein, sofern dieses zur Abklärung eines Risikos erforderlich ist. Die Entscheidung über Art und Umfang der ggf. erforderlichen Zusatzinformationen obliegt der Abteilung Underwriting.
Risikoausgleich
Sofern sich ein erhöhtes Risiko darstellt, kann dieses z. B. durch einen Leistungsausschluss („Ausschlussklausel“) oder durch Risikozuschläge ausgeglichen werden. Risikozuschläge werden immer auf den Bruttojahresbeitrag berechnet, bei dem Tarif BPS auf den Bruttojahresbeitrag ab dem sechsten Versicherungsjahr.
b.) finanzielle Risikoprüfung:
Jeder Antrag unterliegt auch einer finanziellen Risikoprüfung.
Die Gesamtabsicherung gegen Berufsunfähigkeit, inkl. aller – auch bei anderen Gesellschaften bestehenden – Absicherungen, sollte 60% des Brutto- bzw. 75% des Nettoeinkommens der zu versichernden Person nicht übersteigen.
Als Bruttoerwerbseinkommen gilt:
Nicht als Einkommen berücksichtigt werden unregelmäßige Nebeneinkünfte wie z.B. Bonifikationen, Tantiemen, Mieteinnahmen.
Der konkrete Versicherungsbedarf kann nach folgender Faustformel berechnet werden:
Durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen der letzten drei Jahre * 60% abzüglich
Ab einer jährlichen Berufsunfähigkeits-Gesamtrente von über 30.000,00 EUR sind Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle (z.B. Kopien der Steuerbescheide) der letzten drei Jahre erforderlich.
Für Existenzgründer, Hausfrauen/-männer, Studenten, Auszubildende und Schüler gelten Sonderregelungen.
Hausfrauen/-männer und Auszubildende können eine maximale monatliche BU-Gesamtrente von 1.500,00 EUR absichern.
Als Existenzgründer gelten Personen, die sich am Beginn der beruflichen Tätigkeit/Selbständigkeit/Existenzgründung befinden. Zu Beginn und während der Aufbauphase liegen meist noch keine zuverlässigen Angaben/Nachweise über die tatsächlichen Einkünfte vor. Für eine über die Grundabsicherung von 24.000,00 EUR hinausgehende Absicherung sind die bereits vor Exi- stenzgründung realisierten Arbeitseinkünfte durch Nachweise von unabhängiger Stelle zu belegen.
c.) Berufsrisikien:
Alle Berufe werden bei den Basler BerufsunfähigkeitsVersicherungen in 10 Berufsklassen (0 bis 9) eingeteilt. Zusätzlich werden bei allen Berufsbildern Zusatzfragen gestellt, die eine risikogerechte Einstufung erzielen sollen. Es kann eine Feinjustierung über Buchstaben A bis Z erfolgen. Innerhalb der (Haupt-) Berufsklassen 0 bis 9 ist sowohl eine Verbesserung als auch eine Schlechterstellung zum Normalbeitrag der jeweiligen (Haupt-) Berufsklasse (Buchstabe N) möglich.
Bei Schülern wird zwischen Schülern bis Klasse 10 und ab Klasse 11 sowie nach der entsprechenden Schulform unterschieden und entsprechend in unterschiedliche Berufsklassen eingestuft.
Manchmal ist eine korrekte Berufsgruppeneinstufung aufgrund der Angaben im Antrag allein nicht möglich und es sind weitere Informationen erforderlich. Zu einigen Berufsbildern wurden spezielle Fragebögen entwickelt. Eine endgültige Entscheidung wird durch die Abteilung Underwriting getroffen.
d.) Sport und Freizeitrisiken:
Bei Antragstellung wird die zu versichernde Person weiterhin gefragt, ob sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt ist (z.B. Tauchen, Kampfsport, Bergsport, Flugsport aller Art, Motorsport, Teilnahme an Wettfahrten, Extremsport). Sofern eine der dort aufgeführten Aktivitäten betrieben wird, wird um Beantwortung einer entsprechenden Zusatzerklärung durch die zu versichernde Person gebeten.
e.) Auslandsrisiko:
Das Auslandsrisiko gehört zu den gefahrerheblichen Umständen, nach denen ebenfalls bei Antragstellung gefragt wird. Bei zu versichernden Personen, die beabsichtigen, vorübergehend oder auch dauerhaft ins Ausland zu gehen, ist eine Einzelfallprüfung durch die Abteilung Underwriting erforderlich. Dieses gilt insbesondere für künftige Auslandsaufenthalte außerhalb Europas. Die Einzelfallprüfung erfolgt anhand einer beantworteten Zusatzerklärung „Auslandsreisen/Auslandsaufenthalt“, welche z.B. Aufschluss über die risikorelevanten Umstände „Klima“, „Art der Unterbringung“ und „Politische Lage“ geben können.
Die Basler Berufsunfähigkeit punktet in den Bereichen Leistung und Preis bei Stiftung Warentest mit der Note 1,5 sehr gut im Heft 07-2017. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und vergab der Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg. In den Berugsgruppen kaufmännsiche Berufe, Selbständige, Azubis, Studenten & medizinische Berufe ist die BU sogar unter den führenden Anbietern mit einer Note von 1,2 vertreten.
Seit dem Jahr 1968 bietet die Basler Versicherung, Konzepte für den Einkommensschutz an. Jährlich vertrauen ca. 20.000 Neukunden der Basler Ihre BU-Absicherung an.
Die Beiträge sind Fair kalkuliert: Um Überraschungen bei den Beiträgen in Zukunft zu vermeiden, ist es wichtig, nicht nur die Zahlbeiträge, sondern auch die kalkulierten Tarifbeiträge (Bruttobeiträge) bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen. Bei der Basler beträgt der Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbeitrag nur 25 %.
Top-Absicherung zu günstigen Preisen
Zwei Gründe sprechen für die Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung für Einsteiger: Sie konservieren, im
übertragenen Sinne, Ihren guten Gesundheitszustand vertraglich auf Lebenszeit. Und das in den ersten fünf Jahren zu einem sehr günstigen Preis – bei vollem Versicherungsschutz. Ab dem 6. Jahr voller Beitrag
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.
Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.
Bevor Sie Ihre bestehende BU-Versicherung kündigen, kommen Sie bitte auf uns zu, vielleicht haben wir eine bessere Lösung für Sie. Erst einmal sollten wir klären, warum Sie auf Ihren bestehenden & notwendigen Schutz verzichten möchten?
Hat ein Mitbewerber die Leistungen / Qualität "schlecht" gemacht und sein Produkt besser dargestellt?
Sie befinden sich in finanziellen Engpässen?
Ihnen sind die Beiträge einfach zu teuer?
Sie wussten noch nie, warum so ein Schutz überhaupt notwendig ist?
Sie haben die Gesundheitsangaben falsch angegeben bzw. der Vermittler meinte "ist nicht so wichtig"?
Ein kfm. Angestellter kann nicht BU werden?
Sie haben ein Mehrfamilienhaus geerbt und erzielen entsprechende Mieteinkünfte?
oder, oder oder...