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Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Die Haft­pflicht bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.

Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.

Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.


Versicherungen für Selbständige & Unternehmer


Vergleich und Angebot Betriebshaftpflichtversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Betriebshaftpflicht, ein Schutz der Jeder benötigt!

Hr. Ober, die Rechnung bitte!

In einem Restaurant wird einem Gast ein Kännchen Kaffee serviert. Aus Unachtsamkeit stolpert die Bedienung und leert den Kaffee im Schoß des Gastes aus. Dieser erleidet durch den kochend-heißen Kaffee mittelschwere Verbrühungen. Hemd, Hose und Krawatte sind zudem stark verschmutzt. Die Kranken­ver­si­che­rung des Gastes nimmt das Restaurant wegen der entstandenen Heilbehandlungskosten in Regress, der Gast fordert zudem Schmerzensgeld und die Erstattung der Reinigungskosten.

Fisch im Freiflug

Ein Fischladen erhält seine wöchentliche Lieferung an Fischen und Krustentieren. Der Azubi stapelt beim Ausladen die Kühlboxen zunächst neben dem LKW. Der Stapel wird mit der Höhe immer wackeliger und fällt schließlich auf ein geparktes Kundenauto um, wobei die Windschutzscheibe sowie die Motorhaube beschädigt werden.

Hilfe, das Büro brennt

Der letzte Mitarbeiter im Büro macht beim Gehen zwar das Licht aus und verschließt die Tür – vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr die Lage in den Griff bekommt. Die gemieteten Räume und die Fassade des Hauses leiden durch den Brand schwer. Durch das Löschwasser wird der Mieter im Stockwerk darunter geschädigt, durch den Rauch Mieter in höheren Stockwerken. Alle fordern bei dem Unternehmen Erstattung ihres jeweiligen Schadens.

 

Achtung, frisch gewischt!

Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen – aufgrund einer dauerhaften Schädigung – trug die Versicherung. Die  Unfall­ver­si­che­rung von Frau Meier hat ebenfalls geleistet.

Raser auf dem Fahrrad

Die Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei wechseln sich bei der täglichen Tour zum Gericht ab. Wenn kein Schnee liegt, wird dazu das Firmenfahrrad dazu verwendet. Bei einer Tour ist die Mitarbeiterin ein wenig flott unterwegs und übersieht ein heranfahrendes Fahrzeug. Dieses muss ausweichen und rammt dabei eine Ampel. Ampel und Fahrzeug werden schwer beschädigt, Stadt und PKW-Fahrer fordern Schadensersatz.

Häufige Fragen (FAQ): Betriebshaftpflicht

Wer braucht eine Haft­pflicht?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Betriebe ein absolutes Muss.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haft­pflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungs­summen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungs­summen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, etc…).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Per­sonen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter. Für spezielle Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Per­sonenschaden leistet. Wer selbst Waren importiert oder produziert, kann ggf. auch als (Quasi-)Hersteller für die Eigenschaften der Produkte haftbar gemacht werden (Produkthaftung) und sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitern.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haft­pflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden, die man selbst erleidet (= Eigenschäden) – im Rahmen von Sonderkonzepten sind diese für bestimmte Branchen versicherbar!
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie zum Beispiel Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind (deshalb ist eine genaue Risikoanalyse immer Pflicht!)
  • reine Vermögensschäden (über separate Vermögensschadenhaftpflicht-Policen versicherbar!)

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, die für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der Deckungs­summe sollte sich immer nach dem maximal möglichen Schaden bemessen. Unser Tipp: Be Haft­pflicht immer so hoch wie nur möglich ver­sichern!

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Per­sonen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haft­pflichtversicherung) vorgesorgt werden. Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbst­behalt von 10%, max. 1,5-fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist der Abschluss einer zusätzlichen D&O-Selbst­behalt-Versicherung möglich. Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben. Las but not least schützt eine Cyberhaftpflicht Ihr Unternehmen vor Ansprüchen wegen Datenrechtsverletzungen, wenn sensible Daten durch Unachtsamkeit oder Hacker verloren gehen.

 


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