Starkregen flutet einen Balkon bis das angestaute Wasser durch die Balkontür in das Gebäude eindringt. Ein Fall für die Naturgefahrenversicherung würden Sie sagen?
Davon war auch der betroffene Gebäudebesitzer ausgegangen und meldete den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung. Die lehnte jedoch ab, woraufhin der Hausbesitzer klagte. Das zuständige Kammergericht Berlin bekräftigte allerdings die Entscheidung des Versicherers
(Versicherungsjournal 12.10.2018).
Wie es zu der Entscheidung kam und welcher Versicherungsschutz dem Betroffenen weitergeholfen hätte, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Richtig abgesichert bei Starkregen?
Stellen Sie sich vor, der Himmel reißt auf und es schüttet wie aus Eimern. Monsunartig fallen innerhalb kürzester Zeit enorme Wassermassen vom Himmel und sorgen am Boden für Überschwemmungen. Kurz nach Einsetzen des Regens sind schon die ersten Sirenen zu hören. Die Feuerwehr rückt aus, weil Keller volllaufen oder Wasser in niedrig gelegene Wohnungen drückt.
Schäden durch Starkregen nehmen in Deutschland von Jahr zu Jahr zu. In der deutschen Bevölkerung macht sich immer mehr ein ausgeprägtes Bewusstsein für das Schadenpotenzial von Naturgefahren bemerkbar. Mittlerweile sind mehr als 40 Prozent aller Häuser gegen Naturgefahrenschäden versichert. Doch nicht immer bietet die Naturgefahrenversicherung den notwendigen Versicherungsschutz.
Wie ein Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Mai 2018 zeigt, muss die Überlastung eines Entwässerungssystems nicht immer auf einen Rückstau und damit versicherten Schaden zurückzuführen sein.
Der Streitfall von Beginn an:
Ein Starkregen hatte im Juli 2016 den obersten Balkon des versicherten Gebäudes geflutet. Die anfallenden Wassermassen konnten nicht schnell genug über das Entwässerungssystem des Balkons abfließen und drangen schließlich über die Balkontür in das Gebäude. Der Hausbesitzer meldete den Schaden in Höhe von ca. 6.000 Euro seiner Versicherung. Diese lehnte eine Regulierung ab, weil kein Naturgefahrenschaden vorliege.
„Stau ist kein Rückstau“
Die daraufhin vom Hausbesitzer eingereichte Klage scheiterte sowohl in erster Instanz vorm Berliner Landgericht als auch bei der Berufung vorm Kammergericht. Die Richter folgten der Entscheidung des Versicherers: Ein versicherter Rückstauschaden liege nicht vor. Schließlich sei kein Wasser aus dem Entwässerungssystem ausgetreten, sondern das zum Schadenereignis führende Niederschlagswasser habe schlicht nicht mehr in die Ableitung des Balkons eintreten können. Diese Entwicklung stellt laut Gericht keinen Rückstau im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.
Gibt es eine Versicherung, die den Schaden übernimmt?
Besser abgesichert wäre der Hausbesitzer in diesem Fall mit der Eigenheimversicherung allsafe casa oder der Wohngebäudeversicherung allsafe domo gewesen. Diese bieten mit der K&M Allgefahrendeckung den umfangreichsten Schutz, der versichert werden kann. Ein Leistungsniveau, das am deutschen Markt seinesgleichen sucht.
Mit einem K&M-Allgefahrentarif hätte der Hausbesitzer im vorliegenden Fall eine Leistung erhalten. Schließlich sind mit der Allgefahrendeckung alle Schäden an versicherten Sachen durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen versichert, sofern sie in den Verbraucherinformationen nicht explizit ausgeschlossen sind.
Eine Aufzählung versicherter Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm entfällt, da grundsätzlich alle Gefahren – auch bislang unbekannte und unbenannte – im Versicherungsschutz enthalten sind.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gebäude Versicherung, wollen Sie Ihren Tarif einmal mit dem Markt vergleichen lassen, dann kommen Sie dich einfach auf uns zu, wenn Sie aus Filderstadt oder Umgebung kommen.