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Blog / News  aus der

Finanz- & Versicherungswelt


Unfall­ver­si­che­rung/Leistungsfall Frage einer Allianzagentur in einem internen Blog

"Hallo zusammen,

 mal eine Frage an die Unfallspezialisten.

Entfernter Verwandter kommt auf mich zu. Hat zwei Unfall­ver­si­che­rungen. Einmal Rhion einmal Bayerische. Der Makler der das ganze vermittelt hat ist mittlerweile in Rente.

Verwandter hat Unfall reißt sich die Oberschenkelsehne. Gutachter sagt 3/20 vom Bein Inv. er muss aber 1/3 als Vorerkrankung in Abzug bringen da eine Sehne ohne "Verschleiß" nicht reißen kann.

Rhion regelt Mitwirkung 70%

Bayerische regelt Mitwirkung 25%

Jetzt bin ich immer davon ausgegangen das dies bedeutet das ab einem Inv. Grad von 25% bzw. 70% erst geprüft wird ob eine Krankheit mitgewirkt hat.

Rhion rechnet normal ohne Abzug ab.

Bayerische kürzt Leistung um ein 1/3.

Bayerische sagt Abrechnung korrekt da Mitwirkung 33,33% - Verzicht auf Anrechnung nur bis 25%.

Bedingung sind für mich schwer zu interpretieren. 25% korrekt aber ob dies auf den Grad der Inv. bezieht oder den Grad der Krankheit die Mitgewirkt hat.

Rhion sind auch nicht wirklich klarer formuliert. Habe jetzt unsere Allianz Bedingungen gegen gelesen - danach hat der Schadensregulierer der Bayerischen wohl recht. (Allianz formuliert ähnlich - mit Beispielrechnung)Da es hier um einen hohen 4stelligen Betrag geht wollte ich hier noch nach Meinungen fragen. . ."

 

 

Unsere Meinung/Empfehlung:Thorsten Bohn

Der Inhaber dieser Allianz-Agentur ist wieder mal ein sehr gutes Beispiel dafür, warum es bei einer Unfall­ver­si­che­rung so wichtig ist, dass der Mitwirkungsanteil in einer Unfall­ver­si­che­rung bei 100% ist, also die Leistung nicht gekürzt werden darf! Im oben beschriebenen Schadensfall, darf der Versicherer nämlich die Leistung extrem kürzen. Auch der Inhaber hat in den eigenen Verträgen bei der Allianz festgestellt, dass "sein" Versicherer ebenfalls so wie die in diesem Fall die "Bayrische" kürzen würde. Deshalb unsere Empfehlung! Prüfen Sie selbst  bzw. lassen Sie Ihre Unfall­ver­si­che­rungen von einem Profi überprüfen, damit es bei Ihnen nicht auch zu so einer Situation kommen kann. Weder die Rhion, noch die Bayrische auch nicht die Allianz, wird von uns als Top Unfall­ver­si­che­rung empfohlen!



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