bohn-finanz GmbH
Blogbeiträge

Rufen Sie uns an

Ihr Ver­sicherungs­makler in Stuttgart steht mit Rat und Tat zu Seite:

0711 72254 - 264

E-Mail

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.

E-Mail senden

Schaden melden

Schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung finden Sie hier.

Formular öffnen

Zum Newsletter anmelden

Erhalten wichtige Versicherungsnews direkt per Newsletter.

Jetzt anmelden

Blog / News  aus der

Finanz- & Versicherungswelt


Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur BU?

08.08.2018 Einkommensschutz von Alexander Meurer bei procontra am 08.08.18 veröffentlicht

Grundfähigkeiten absichern“ klingt erstmal nach einer richtig guten Idee. Die entsprechende Versicherung wird manchmal sogar als Alternative zur Berufs­unfähig­keitsversicherung gehandelt. Doch lassen sich beide Versicherungsarten überhaupt miteinander ver­gleichen? Und welche Vor- und Nachteile hat die Grundfähigkeitsversicherung gegenüber einer BU?

Die Grundfähigkeitsversicherung, auch Grundfähigkeits-Zusatzversicherung genannt, blickt in Deutschland auf eine verhältnismäßig eher kurze Geschichte zurück. Diese spezielle Form der Risikoversicherung wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2000 eingeführt und wird oftmals als Alternative zur Berufs­unfähig­keits- sowie zur Pflege­ver­si­che­rung gehandelt. Dabei wird je nach Versicherer bei dem Verlust bestimmter Grundfähigkeiten oder ab dem Erreichen der Pflegestufe 2 in der GKV eine monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt hier keine Rolle, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will: Die Versicherung leistet für die Dauer der Beeinträchtigung – unter Umständen also lebenslang – in der vertraglich festgelegten Höhe. Die Anbieter führen diese Leistungsfälle konkret definiert in einem sogenannten Fähigkeitenkatalog auf.

Was sind Grundfähigkeiten, möchte eine Interessentin aus Leinfelden-Echterdingen wissen?

Zu den Grundfähigkeiten eines Menschen gehören alle Fähigkeiten, die unverzichtbar sind, um den Alltag bestreiten zu können. Dazu gehört zum Beispiel das Greifen, Sitzen, Laufen oder auch das Orientieren. In der Regel sind die Grundfähigkeiten in unterschiedliche Kataloge aufgeteilt, die von Anbieter zu Anbieter mehr oder weniger stark variieren können. Eine gängige Unterteilung sieht zwei Kataloge vor. Der Versicherungsfall kann dabei eintreten, wenn mindestens eine Grundfähigkeit aus Katalog A oder drei Grundfähigkeiten aus dem Katalog B beeinträchtigt sind:

Katalog A: Sehen, Sprechen, Hände gebrauchen, Orientierung

Katalog B: Hören, Gehen, Sitzen, Stehen, Treppensteigen, Autofahren, Tragen, etc.

(Mögliche Einteilung der Grundfähigkeiten)

Einige Versicherer führen auch einen dritten Katalog mit kognitiven Fähigkeiten auf. Ein Anspruch entsteht, wenn der Versicherungsnehmer für die Dauer eines festgelegten Zeitraums in dessen Grundfähigkeiten eingeschränkt ist. Da diese Kataloge von Versicherer zu Versicherer deutliche Unterschiede aufweisen können, gilt es, sich einen guten Überblick über das Angebot am Markt zu verschaffen.

Frage aus Aichtal: Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nicht von einer Berufsgruppe abhängig und eignet sich somit prinzipiell für jeden. Gerade wenn der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung aufgrund einer unvorteilhaften gesundheitlichen Vorgeschichte nicht möglich oder schlichtweg zu teuer ist, kann die Grundfähigkeitsversicherung einen alternativen Schutz bieten. In diesem Fall sollte man jedoch zunächst nach einer geeigneteren BU bei anderen Anbietern Ausschau halten. Zwar sind die Prämien deutlich günstiger als bei einer BU (bis zu 40 Prozent), doch die Grundfähigkeitsversicherung bietet dementsprechend auch weniger Schutz. Im Folgenden haben wir ein paar wesentliche Vor- und Nachteile der Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich mit einer BU zusammengestellt:
 

 Leichter zu bekommen

 Günstigerer Tarif

 Nachweis der Einschränkung eher leicht

 Leistung unabhängig von Berufs­unfähig­keit

 

 Zahlt oft nur, wenn mind. 3 Fähigkeiten eingeschränkt sind

 Meist keine Absicherung psychischer Krank­hei­ten

 Keine direkte Absicherung der Arbeitsunfähigkeit, da der Verlust einer Grundfähigkeit nicht unbedingt mit Berufs­unfähig­keit einhergeht

 

Eine Grundfähigkeitsversicherung deckt die Leistungen einer BU also nicht in voller Gänze ab – allerdings sind deren Aufnahmekriterien deutlich lockerer und die Tarife kostengünstiger. Potenzielle Antragssteller sollten die BU deswegen jedoch nicht per se ausschließen: Oft findet sich auf dem Markt noch eine BU-Alternative, die für die individuelle Situation geeignet ist. In jedem Fall gilt es, sich umfangreich beraten zu lassen. 

 



[ zurück ]

Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Bohn-Finanz, Finanz- & Ver­sicherungs­makler GmbH hat 4,91 von 5 Sternen 529 Bewertungen auf ProvenExpert.com