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Was ist eigentlich ein Ver­sicherungs­makler?

Der Beruf des Ver­sicherungs­maklers ist vielfältig, doch leider von vielen falschen Vorurteilen und Missverständnissen geprägt, die vor allem daran liegen, dass über das Berufsbild des Ver­sicherungs­maklers nicht richtig aufgeklärt wird. Oft wird der Ver­sicherungs­makler mit dem Versicherungsvertreter gleichgestellt, doch unterscheiden sich beide Berufsbilder enorm voneinander. Was ein Ver­sicherungs­makler so macht, wollen wir auf dieser Seite kurz erklären und mit vielen falschen Annahmen aufräumen. Die Vorteile, aufgrund derer es ratsam ist, einen Ver­sicherungs­makler zu beauftragen liegen bei richtiger Aufklärung über das Berufsbild schnell auf der Hand. 

Die Geschichte des Ver­sicherungs­maklers:

Die Geschichte des Ver­sicherungs­maklers findet ihren Ursprung im gewerblichen Versicherungsgeschäft, nämlich der Seefahrt und reicht zurück bis in das 12. Jahrhundert, als Ver­sicherungs­makler an italienischen Seehandelsplätzen dabei beteiligt waren, Verträge zu formulieren, mit denen Risiken gegen die Zahlung eines Beitrages abgesichert wurden. Der Ver­sicherungs­makler ist somit maßgeblich an der Entstehung des Versicherungswesens, wie wir es heute vorfinden, beteiligt.

Bereits im Jahr 1588 wurde in Deutschland der erste Seeversicherungsvertrag geschlossen, an dessen Zustandekommen ebenfalls Ver­sicherungs­makler beteiligt waren.

Im Jahr 1642 entstand dann die Hamburgische „Mäklerordnung“, wonach nur „…gute, tüchtige Per­sonen zu geschworenen Maklern angenommen werden…“. In der Hamburgischen Mäklerordnung wurden weitere Rechte und Pflichten eines Ver­sicherungs­maklers formuliert. Fortan durfte der Beruf des Ver­sicherungs­maklers nur von beeidigten Per­sonen ausgeübt werden. Erst im Jahr 1871 wurde mit dem „Gesetz betreffs Aufhebung des Instituts der beeidigten Makler“ die Monopolstellung des beeidigten Maklers aufgehoben.

Seitdem reichte lange Zeit ein einfacher Gewerbeschein aus, um Makler zu werden. Glücklicherweise fand im letzten Jahrzehnt eine drastische Regulierung des Berufsbildes statt, wonach der Beruf des Ver­sicherungs­maklers wieder zu einem zulassungs- und registrierungspflichten Beruf wurde. 

Der Ver­sicherungs­makler ist ungebunden

Der Ver­sicherungs­makler ist, anders als der Versicherungsvertreter, an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und kann somit zwischen allen Versicherungsgesellschaften das jeweils beste Angebot einholen. Dazu ist er sogar per Gesetz verpflichtet. Was genau das "beste Anegbot" ist, darüber lässt sich natürlich wieder im Detail streiten. Für uns ist das "beste Angebot", leistungsstarke Tarife in jeder Sparte anzubieten, die nicht immer die günstigste Lösung am Markt sein müssen. Des Weiteren ist uns auch auf das Regulierungsverhalten von Schäden der Gesellschaften sehr wichtig.

Im Gegensatz zu einem Großteil der Versicherungsvertreter erhält er für die meisten Versicherungs-Sparten keine Abschlussprovision, sondern eine laufende „Betreuungs-Provision“, auch Courtage genannt, vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Somit ist er nicht daran interessiert, seine Kunden regelmäßig „um zudecken“, wie von Versicherungsvertretern häufig behauptet, sondern sie langfristig zu betreuen.

Die Gesetzesgrundlage dafür findet sich im Handelsgesetzbuch, sowie im VVG:

Handelsvertreter (§84 HGB)
Handelsmakler  (§93 HGB) 
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 

 



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