Der Beruf des Versicherungsmaklers ist vielfältig, doch leider von vielen falschen Vorurteilen und Missverständnissen geprägt, die vor allem daran liegen, dass über das Berufsbild des Versicherungsmaklers nicht richtig aufgeklärt wird. Oft wird der Versicherungsmakler mit dem Versicherungsvertreter gleichgestellt, doch unterscheiden sich beide Berufsbilder enorm voneinander. Was ein Versicherungsmakler so macht, wollen wir auf dieser Seite kurz erklären und mit vielen falschen Annahmen aufräumen. Die Vorteile, aufgrund derer es ratsam ist, einen Versicherungsmakler zu beauftragen liegen bei richtiger Aufklärung über das Berufsbild schnell auf der Hand.
Die Geschichte des Versicherungsmaklers findet ihren Ursprung im gewerblichen Versicherungsgeschäft, nämlich der Seefahrt und reicht zurück bis in das 12. Jahrhundert, als Versicherungsmakler an italienischen Seehandelsplätzen dabei beteiligt waren, Verträge zu formulieren, mit denen Risiken gegen die Zahlung eines Beitrages abgesichert wurden. Der Versicherungsmakler ist somit maßgeblich an der Entstehung des Versicherungswesens, wie wir es heute vorfinden, beteiligt.
Bereits im Jahr 1588 wurde in Deutschland der erste Seeversicherungsvertrag geschlossen, an dessen Zustandekommen ebenfalls Versicherungsmakler beteiligt waren.
Im Jahr 1642 entstand dann die Hamburgische „Mäklerordnung“, wonach nur „…gute, tüchtige Personen zu geschworenen Maklern angenommen werden…“. In der Hamburgischen Mäklerordnung wurden weitere Rechte und Pflichten eines Versicherungsmaklers formuliert. Fortan durfte der Beruf des Versicherungsmaklers nur von beeidigten Personen ausgeübt werden. Erst im Jahr 1871 wurde mit dem „Gesetz betreffs Aufhebung des Instituts der beeidigten Makler“ die Monopolstellung des beeidigten Maklers aufgehoben.
Seitdem reichte lange Zeit ein einfacher Gewerbeschein aus, um Makler zu werden. Glücklicherweise fand im letzten Jahrzehnt eine drastische Regulierung des Berufsbildes statt, wonach der Beruf des Versicherungsmaklers wieder zu einem zulassungs- und registrierungspflichten Beruf wurde.
Der Versicherungsmakler ist, anders als der Versicherungsvertreter, an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und kann somit zwischen allen Versicherungsgesellschaften das jeweils beste Angebot einholen. Dazu ist er sogar per Gesetz verpflichtet. Was genau das "beste Anegbot" ist, darüber lässt sich natürlich wieder im Detail streiten. Für uns ist das "beste Angebot", leistungsstarke Tarife in jeder Sparte anzubieten, die nicht immer die günstigste Lösung am Markt sein müssen. Des Weiteren ist uns auch auf das Regulierungsverhalten von Schäden der Gesellschaften sehr wichtig.
Im Gegensatz zu einem Großteil der Versicherungsvertreter erhält er für die meisten Versicherungs-Sparten keine Abschlussprovision, sondern eine laufende „Betreuungs-Provision“, auch Courtage genannt, vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Somit ist er nicht daran interessiert, seine Kunden regelmäßig „um zudecken“, wie von Versicherungsvertretern häufig behauptet, sondern sie langfristig zu betreuen.
Handelsvertreter (§84 HGB)
Handelsmakler (§93 HGB)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)