Hätten Sie gewusst?
Bis zu 28 Prozent Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden von lebenslangen monatlichen Invaliditätsleistung, also z.B. einer Unfallrente abgezogen.
Bei der privaten Unfallversicherung können Sie für den Invaliditätsfall wahlweise eine einmalige Kapitalzahlung, welche wir auch ganz klar präferieren, und/oder eine lebenslange Rente versichern. Neben etlichen anderen Unterschieden weicht auch die Besteuerung der Versicherungsleistungen der beiden Varianten voneinander ab.
Die einmalige Kapitalzahlung erhalten Sie in der private Versicherungsnehmer steuerfrei. Nur wenn Sie dieses Geld wied reinvestieren, möchte "Vater Staat" von den erwirtschafteten Erträge etwas "ab haben".
Bei Unfallrenten wird hier aber anders gerechnet. Hier wird die Einkommensteuer nicht von den tatsächlich erzielten Kapitalerträgen berechnet, sondern von einem fiktiven Ertragsanteil. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass die Rente aus einem Kapital finanziert wird, mit dem Erträge erwirtschaftet werden, zum Beispiel Zinsen, Dividenden sowie Kurs- und Währungsgewinne.
Was tun?
Ob für den Invaliditätsfall statt mit einer Unfallrente besser mit einer Einmalzahlung vorgesorgt werden sollte, hängt nicht nur von den steuerlichen Gegebenheiten ab.
So wird eine Kapitalzahlung typischerweise ab einem Prozent Invalidität fein abgestuft erbracht, während die Rente häufig bei 50 Prozent beginnt und sich bei hohen Invaliditätsgraden nicht unbedingt erhöht. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist, dass die Unfallrente unter Umständen eingestellt werden kann, wenn sich die Unfallfolgen verringert haben, zum Beispiel durch eine erfolgreiche Behandlung.