Die Leistungen beginnt zum Anfang des Monats, nachdem Sie berufsunfähig geworden sind. Wenn die Versicherung die Leistungen erst später zusagt, leisten sehr gute Versicherer rückwirkend.
Wenn Sie eine Karenzzeit bei Ihrer BU vereinbaren, zahlen Sie für Ihren Vertrag einen geringeren Beitrag. Während der Karenzzeit zahlt jedoch die Versicherungr keine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl Sie nach den Bedingungen berufsunfähig sind. Wir raten von so einer Wartezeit ab.
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