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Die LV1871 bietet einer der besten BU-Absicherungen


LV1871 Golden BU überzeugt auf ganzer Linie

LV1871 Golden BU Rente, BU, Berufsunfähigkeit, Stuttgart, Filderstadt, bohn-finanz

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) unabhängig von Finanzinvestoren und Großkonzernen. Sie ist in hohem Maße den Interessen ihrer Kunden und Geschäftspartner verpflichtet. Seit mehr als 140 Jahren setzt die LV 1871 mit ihren Vorsorgelösungen und ihrem Service Maßstäbe. Die LV1871 ist Spezialist und Top-10-Anbieter für innovative Berufs­unfähig­keitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen. Rund 470 Mitarbeiter arbeiten im Herzen Münchens für den ebenso modernen wie traditionsreichen Versicherungsverein, der seine Marktposition seit fast 150 Jahren kontinuierlich ausbaut. Die LV 1871 basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und verpflichtet sich den Interessen ihrer Kunden. Dafür arbeitet das Unternehmen mit unabhängigen Versicherungsvermittlern zusammen. Renommierte Ratingagenturen bewerten die Produkte und Lösungen seit Jahren mit Höchstnoten. Mit einer Solvenz-quote von über 400 Prozent gehört die LV 1871 zu den finanzstärksten und sichersten Lebensversicherungsunternehmen Deutschlands.

Dies sieht nicht nur die LV1871 so, sondern auch Primium Circle mit 5 von 5 premium plus points oder auch Franke&Bornberg mit FFF für die Golden BU incl. Pflegepaket. Fitch bestätigt mit A+ eine starke Finanzstärke dem Versicherer und  Morgen&Morgen vergeben 5 Sterne ausgezeichnet im Gesamtrating BU.


Golden BU der LV1871


Mai 2020 - Update/Verbesserungen bei der LV1871 BU

Unsere Leistungs-Optimierung

  • Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit für bis zu 18 Monate bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Querschnittslähmung und Sprach-/Seh-/Hör-Verlust
  • Schüler und Studenten: höhere Renten und günstigere Einstufung
  • Bedarfsgerecht: Unsere Teilzeitklausel
  • AU-Leistung für bis zu 24 Monate

Noch flexibler dank neuen Gestaltungsmöglichkeiten

  • Unbegrenzter Dynamikwiderspruch
  • Erhöhte Nachversicherungsgrenzen
  • Erhöhungen über die Obergrenze der Nachversicherung hinaus: Unsere Karrieregarantie bei Gehaltserhöhungen
  • Noch mehr Zeit für die Erhöhung: Verlängerter Meldezeitraum der ereignisabhängigen Nachversicherung von zwölf Monaten
  • Verlängerungsgarantie für alle ab Endalter 60
  • Überprüfung der Berufseinstufung bei Berufswechsel
  • Kundenfreundlich: Die befristete Beitragsfreistellung
  • Noch flexibler: Stundung für 24 Monate

Unsere Beitrags- und Tarif-Optimierung

  • Optimiertes Produkt mit günstigeren Beiträgen: Senkung der Beiträge für fast alle Berufe

Ab April 2021 können Sie sich auf folgende neue Produkt-Highlights und Bedingungsverbesserungen freuen

Früh durchstarten: Verbesserungen für die junge Zielgruppe bei der LV1871

 

Auszubildende und Studenten: Höhere BU-Renten

Die maximal versicherbare BU-Rente wurde für viele Ausbildungsberufe, insbesondere für die kaufmännischen Ausbildungsberufe sowie den Großteil der medizinisch-technischen Ausbildungsberufe auf 1.500 Euro angehoben. Für Studenten diverser Studiengänge (u.a. wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura, Medizin) beträgt die maximal versicherbare Rente nun 2.000 Euro.

 

Auszubildende: Günstigerprüfung im Leistungsfall

Bei der Beurteilung der Berufs­unfähig­keit eines Auszubildenden stellt die LV1871 nun entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab. Es gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.

 

Studenten: Leistungsprüfung unter Berücksichtigung des konkreten Studienalltags

In den neuen Bedingungen wird genau definiert, wann ein Student nicht mehr in der Lage ist, sein Studium weiter zu betreiben. So wird im Rahmen der Leistungsprüfung insbesondere berücksichtigt, ob die versicherte Person den Vorlesungen folgen, ein gegebenenfalls im Studienplan vorgesehenes Pflichtpraktikum absolvieren oder die im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen erbringen kann.

 

Erweiterung der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie

Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie wurde um zwei Ereignisse, die insbesondere für die junge Zielgruppe relevant sind, erweitert:

 

  • Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung wie zum Beispiel Master, Promotion oder Facharztausbildung, sofern die versicherte Person eine der Weiterqualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt
  • Übergang von einer Teilzeit- oder befristeten Tätigkeit in eine unbefristete Vollzeitstelle

 

Noch umfangreichere Zukunftsgarantie

  • Verdopplung der BU-Rente jetzt auch bei Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung (Die BU-Rente kann nun auch bei Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung ohne erneute Risikoprüfung verdoppelt werden - maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf gültigen Höchstrenten gemäß Annahmerichtlinie. Bislang war dies nur bei Abschluss des Studiums beziehungsweise der Ausbildung und Beginn der entsprechenden Tätigkeit möglich.)
  • Überprüfung der Berufseinstufung jetzt auch bei Schulwechsel und Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (Die jungen Versicherten können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie nun auch bei einem Schulwechsel beziehungsweise dem Wechsel in die gymnasiale Oberstufe ohne erneute Risikoprüfung überprüfen lassen.)
  • Einschluss AU-Baustein bei Berufseinstieg ohne erneute Risikoprüfung (Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss eines Studiums beziehungsweise einer Ausbildung und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit, eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen. Es erfolgt keine erneute Risikoprüfung.)
  • Überprüfungsoption Ausschlussklausel (Sofern der Vertrag mit einer medizinischen Ausschlussklausel für Gelenke, Fußdeformitäten, Sehnen, Wirbelsäule, Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, Allergien oder Sehstörungen unter 8 Dioptrien zustande gekommen ist, kann der Kunde die Klausel innerhalb von zwölf Monaten nach dem erstmaligen Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.)

 

 

Leistungsstark und Transparent: Weitere Bedingungsverbesserungen

 

Mehr Klarheit und Transparenz in der Nachversicherungsgarantie

In den Bedingungen wird nun klargestellt, dass im Rahmen der Nachversicherungsgarantie Beruf, Gesundheit, Hobbys oder Freizeitrisiken des Versicherten nicht erneut geprüft werden. Es wird lediglich eine finanzielle Angemessenheitsprüfung vorgenommen.

 

AU-Rente jetzt schon bei fachärztlicher Prognose von sechs Monaten

Der Anspruch auf die Rente bei Arbeitsunfähigkeit besteht nun bereits dann, wenn die versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist und ein Facharzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis zum Ende eines insgesamt sechsmonatigen Zeitraums andauern wird.

 

Längere Leistungsdauer AU-Rente bei frühzeitiger Einreichung BU-Leistungsantrag

Wenn der Antrag auf Leistungen wegen Berufs­unfähig­keit spätestens drei Monate vor Ablauf der AU-Leistungsdauer gestellt wird, verlängert sich die maximale Leistungsdauer (24 Monate) bis zur Entscheidung über unseren BU-Leistungsantrag auf insgesamt maximal 36 Monate. Nach wie vor gilt jedoch, dass bei Einreichung des Antrags aufs Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzeitig auch der Antrag auf Leistungen wegen Berufs­unfähig­keit gestellt werden muss.

 

Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten

Die bisherige Begrenzung der Wiedereingliederungshilfe auf 6.000 Euro entfällt. Als einmalige Wiedereingliederungshilfe wird ab sofort eine Leistung in Höhe von sechs Monatsrenten erbracht.

 

Leistungsprüfung bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit (zum Beispiel Elternzeit)

In den Bedingungen wird nun transparent beschrieben, welcher Beruf im Leistungsfall geprüft wird. Bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit wird auf den zuletzt vor der Unterbrechung ausgeübten Beruf abgestellt. Entscheidet sich der Versicherte aber zum Beispiel nach der Elternzeit dafür, der Tätigkeit als Hausfrau/-mann nachzugehen, gilt dies als Berufswechsel. Im Leistungsfall wird dann die Tätigkeit als Hausfrau/-mann geprüft. Die Leistungsprüfung erfolgt also bedarfsgerecht und auf die jeweilige Lebenssituation angepasst.

 

Wegfall Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Im Rahmen der Nachprüfung wird nun auf die Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit verzichtet. Das bedeutet, dass vom Versicherten nicht mehr verlangt wird, dass er eine Änderung beziehungsweise Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit während des Bezugs von Leistungen unverzüglich und von sich aus meldet. Als Versicherer sind wir natürlich weiterhin berechtigt, das Fortbestehen der Berufs­unfähig­keit in regelmäßigen Abständen nachzuprüfen. Aber für den Kunden entfällt eine wesentliche Mitwirkungspflicht.


BU-Testsieger

Allianz
Baloise
Alte Leipziger
Canada Life
AXA
Condor
Continentale
DBV
Dialog
Die Bayerische
HDI
Hannoversche
LV 1871
Nürnberger
Volkswohl Bund
SwissLife
WWK
Zurich
Signal Iduna

Projekt "Weiße Weste"

Die LV1871 möchte die BU für Sie als Kunden noch sicherer machen, weshalb das Projekt "Weiße Weste" gestartet wurde.

 

Was ist das?

Absolute Vertragssicherheit hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht sind die Kunden teilweise unsicher, ob sie alles richtig und korrekt ausgefüllt haben. Ihre Pflicht ist es, bei Vertragsbeginn alles „ordentlich“ anzugeben. Ob dies der Fall ist, stellt sich meist erst im Leistungsfall heraus – dann, wenn die Not besteht.

Mit der „weißen Weste“ können sich die Kunden hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht sicher sein, dass ihr Vertrag Bestand hat und im Leistungsfall dieser Aspekt nicht mehr geprüft wird, sondern nur, ob Berufs­unfähig­keit besteht und bekommen dadurch schneller ihre vereinbarte Leistung.

Bei Antragstellung hat man die Zeit und Ruhe für klare Verhältnisse zu sorgen und ggf. Unstimmigkeiten in den Akten aufzuklären und nicht, wenn die „Not im Nacken“ sitzt.

 

Wie funktioniert es?

Neben der Beantwortung der Risikofragen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kranken­ver­si­che­rungsauszug der letzten 10 Jahre – unkompliziert durch Anruf der Kunden beim Krankenversicherer, Unterlagen liegen innerhalb einer Woche da
  • Bericht des Hausarztes der letzten 10 Jahre
  • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate

Wahlweise können auch wir den Hausarztbericht und den Auszug beim Krankenversicherer einholen. Hierfür benötigen wir die beigefügte Schweigepflichtentbindung für die Kranken­ver­si­che­rung und unter Besondere Vereinbarungen (im Antrag) den Vermerk „Weiße Weste“.

Wir berücksichtigen für die Risikoprüfung nur die Angaben, nach denen wir bei den Risikofragen fragen! Das würden wir auch bei der Leistungsfallprüfung tun. Die Kunden haben also keinen Nachteil zu befürchten!

 

Wer hat welche Vorteile?

Wirksames Vertragsversprechen durch das Zertifikat „Weiße Weste“; die Vertrauensbasis in die Versicherung wird gestärkt, dass es im Leistungsfall keine böse Überraschung hinsichtlich einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gibt


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Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


-FAQ- Alles auf einen Blick

Wann ist man Berufsunfähig?

"Eine vollständige Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall......"

So oder so ähnlich steht die Definition in einem BU-Vertrag.

Warum ist der Schutz gegen die Berufs­unfähig­keit so wichtig?

Weil die Berufs­unfähig­keit jeden treffen kann! Je nach Beruf wird jeder Vierte (einige Versicherer sprechen von jedem Dritten) im Laufe seines Arbeitsleben berufsunfähig.

Der Gesetzgeber hat den Schutz für alle die nach 1960 geboren sind, drastisch eingeschränkt. Sie erhalten, wenn überhaupt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, welche nochmals, je nach Ihrer Leistungsfähigkeit sich in eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente aufteilt.

Stop! Ich habe doch Schutz von der Deutschen Rentenversicherung!

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.
 
Für den Durchschnittsverdiener bedeutet dies in Zahlen:
 
  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente =
      15% bis 20% vom letzten Bruttoeinkommen
 
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente =
      30% bis 40% vom letzten Bruttoeinkommen
 
Ihre erreichte volle Erwerbsminderungsrente können Sie der Ihnen vorliegenden Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen
 
Es kommt sogar noch schlimmer, weil es weitere Einschränkungen gibt:
 
Denn die Frage ist nicht mehr, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur noch, ob Sie arbeiten könnten. Für alle, die nach 1960 geboren wurden, gilt: Wer theoretisch im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er früher bestand, gibt es nicht mehr.
 

In welchem Alter, also wann sollte ich am Besten einen BU-Vertrag abschließen?

Je früher, desto besser!

Je früher, Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger ist es für Sie. Es gibt sogar einige Anbieter am Markt bei denen Sie Schüler bereits gegen BU absichern können.

Ja, der Berufs­unfähig­keitsschutz kostet Ihr Geld und ist meist die teuerste Absicherung bei den privaten Risikoabsicherungen.

Von elementaren Bedeutung ist jedoch, dass Sie Leistung und nicht Prämie kaufen!

Wert Ihrer Arbeitskraft?

Dazu ein einfaches Beispiel:

Sie kaufen sich einen Neuwagen im Wert von sagen wir 50.000€. Automatisch möchte Jeder diesen Wagen optimal ver­sichern, da er ja sehr viel Geld gekostet hat. Es wird also eine Haft­pflicht, Teilkasko, Vollkasko, Rabattschutz, Schutzbrief, GAP-Deckung etc. abgeschlossen, man will ja im Schadensfall gut versichert sein möchte!

Wie sieht diese Rechnung bei Ihrer Arbeitskraft aus, auch hierzu ein Beispiel?

 

Bruttoeinkommen: 3.500€
Nettoeinkommen:  2.123€
Leistung bei halber Erwerbsminderung: 534,02€
Lücke (rot): ca. 1600€/mtl.

Wert der Arbeitskraft ohne Lohnerhöhung, ohne Inflation etc.
= 1600€ x 12 Monate x 29 Jahre = 556.800€!!!

Erwerbsminderungsrente

Fazit: Durch Ihre Arbeitskraft, können Sie Verluste, Schäden, Kredite etc. fast immer wieder ausgleichen. Wenn jedoch Ihre "Gelddruckmaschine", also Ihr Körper, nicht mehr funktioniert, benötigen Sie einen entsprechenden Schutz!!!

Höhe der BU-Rente

Die BU-Rente soll im Ernstfall, dafür sorgen, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Damit eine genau Höhe der BU-Rente bestimmt werden kann, ist somit vorab eine detaillierte Aufnahme Ihrer Einnahmen und Ausgaben notwendig.

Welche Ausgaben laufen z.B. weiter auch wenn Sie Berufsunfähig sind?

  • Miete bzw. Finanzierungsraten
  • Alters­vorsorgeverträge
  • Versicherungsverträge, wie Haft­pflicht, Hausrat, Gebäude, Rechtschutz etc.
  • Sparverträge für Ihre Kinder
  • Rücklagen für Urlaub

etc.

Expertentip: In der Praxis sehen wir immer wieder, dass in Alters­vorsorgeverträgen ein zusätzlichen Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit" vereinbart wurde.

a.) Dies ist kein BU-Schutz! Der Versicherer übernimmt im BU-Fall die vereinbarten Beiträge für Ihren Altersvororgevertrag.

b.) Was kostest Sie dieser Baustein in Ihren Policen eigentlich?

Wäre es hier vielleicht eine Alternative, dass wir Ihre BU-Rente entsprechend Ihren mtl. Ausgaben so wählen, dass Sie die Beiträge für Ihre ALtersvorsorge selbst weiterbezahlen können?!? Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Verträge entsprechend.

Laufzeit, Bis zu welchen Alter soll ich einen BU-Vertrag abschließen?

Einfache, schnelle Antwort, so lange wie möglich...also 67. Lebensjahr bzw. lebenslang!

Entscheidend sind hier doch einige Parameter, welche wir gerne kurz beleuchten möchten....

  • Es gibt Anbieter, bei denen können Sie eine lebenslange BU-Rente vereinbaren. Die Frage ist nur, sind Sie auch bereit der Preis dafür zu bezahlen?
  • Falls möglich, raten wir einen Vertrag mit einer BU-Rentenzahlung bis zum Renteneintrittsalter zu wählen, also bis zum 65.-67. Lebensjahr. In einigen Berufen ist dies jedoch nicht machbar, weil diese Laufzeit überhaupt nicht von dern Versicherungen angeboten werden.
  • Vielleicht haben Sie eine andere Lebensplanung und Sie wissen, dass mit Ihrem 60. Lebensjahr ein kleines Vermögen erben werden, oder dass Ihnen Wohnungen überschrieben werden und Sie zusätzliche Mieteinnahmen generieren oder oder oder
  • Unter Umständen kann es  sinnvoll sein 2 BU-Verträge zu besitzen. Der eine Vertrag läuft bis zu Ihrem 55. Lebensjahr und der 2.Vertrag läuft bis zu Ihrem 65. Lebensjahr, weil Sie wissen, dass mit Ihrem 55. Lebensjahr Ihr Haus bezahlt haben & Ihre Kinder auf "eigenen Beinen stehen". In dieser Lebensphase, vom 55.-65. Lebensjahr, wäre dann Ihr monterärer BU-Bedarf  geringer.
  • Die Prämien in Ihrer Berufsgruppe sind verhältnismäßig teuer, wie z.B. bei vielen handwerlichen Berufen, auch dann mach es Sinn einmal zu prüfen ob evtl. andere Produkte nicht zielführender für Sie sein könnten, wie z.B. Grundfähigkeitschutz, Absicherung gegen schwere Krank­hei­ten oder eine Kombinationslösung aus 2 Produkten. Des Weiteren gibt es zusätzlich Spezialprodukte wie z.B. die Körperschutzpolice der Allianz oder die Vitalrente der Swiss-Life, um hier einmal konkret 2 Produkte zu nennen.

Der Leistungsfall


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