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Ster­be­geldversicherung, was sollten Sie wissen?

Bis wSterbegeldversicherung Stuttgart Filderstadtann kann man eine Ster­be­geldver-sicherung abschließen?

Das hängt von der Versicherung ab. Bei einigen Anbietern dürfen die Interessenten bis zu 80 Jahre alt sein. Doch entsprechend hoch sind dann die monatlichen Beiträge. Und oft wird bei älteren Kunden eine Gesundheitsprüfung verlangt. Ob dann tatsächlich noch ein Versicherungsvertrag möglich sein wird, muss individuell geprüft werden.

Wann wird eine Ster­be­geldversicherung ausgezahlt?

Die Ster­be­geldversicherung wird immer erst nach dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Der Todesfall muss mit einer amtlichen Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Wer bekommt bei einer Ster­be­geldversicherung das Geld?

Die Versicherungsleistung erhält immer die bezugsberechtigte Person. Das ist die Person, die bei der Ster­be­geldversicherung als Leistungsempfänger vermerkt worden ist. Meist ist dies ein enger Angehöriger, der auch für die Bestattungskosten nach dem Tod aufkommen muss. Die Bezugsberechtigung kann auch auf eine andere Person übertragen werden. Sollte kein Bezugsberechtigter bei der Versicherung hinterlegt worden sein, so erhalten die gesetzlichen Erben die Versicherungsleistung.

Wie viele Ster­be­geldversicherung kann man abschließen?

Grundsätzlich ist gibt es keine gesetzliche Beschränkung. Die Vorteile bei mehreren Ster­be­geldversicherungen für eine Person sollten jedoch individuell genau geprüft werden. Um höhere Summen abzusichern, wäre eventuell eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung die günstigere Möglichkeit. Der Pfändungsschutz sowie das Schonvermögen bei Hartz IV und Grundsicherung bleiben maximal auf die Summe einer Ster­be­geldversicherung begrenzt. Bei einer Privatinsolvenz bleiben nicht mehr als 3.579 Euro der Versicherungssumme vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Kann man eine Ster­be­geldversicherung steuerlich absetzen?

Die Beiträge zu Ster­be­geldversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, können bei der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Ausgaben für Verträge ab Jahresbeginn 2005 werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Die Auszahlung des Ster­be­gelds - sofern es aus einer privaten Ster­be­geldversicherung resultiert - ist dafür für die Angehörigen steuerfrei.

Wie funktioniert eine Ster­be­geldversicherung

Das Modell einer Ster­be­geldversicherung ist einfach: Der Kunde zahlt monatlich eine Prämie an seine Versicherung. Im Gegenzug ist die Versicherung verpflichtet, eine vorab vereinbarte Summe auszuzahlen, sobald der Kunde verstorben ist. Je nach Versicherung gilt am Anfang eine Wartezeit bis höchstens drei Jahre, in der im Todesfall nur eingeschränkt gezahlt wird.


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Die Ster­be­geldversicherung zahlt eine würdige Bestattung 

Das Ster­be­geld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Be­stat­tungs­vor­sor­ge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wün­schen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Ster­be­geldversicherung abschließen.

Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Ster­be­geldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.


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