Das hängt von der Versicherung ab. Bei einigen Anbietern dürfen die Interessenten bis zu 80 Jahre alt sein. Doch entsprechend hoch sind dann die monatlichen Beiträge. Und oft wird bei älteren Kunden eine Gesundheitsprüfung verlangt. Ob dann tatsächlich noch ein Versicherungsvertrag möglich sein wird, muss individuell geprüft werden.
Die Sterbegeldversicherung wird immer erst nach dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Der Todesfall muss mit einer amtlichen Sterbeurkunde nachgewiesen werden.
Die Versicherungsleistung erhält immer die bezugsberechtigte Person. Das ist die Person, die bei der Sterbegeldversicherung als Leistungsempfänger vermerkt worden ist. Meist ist dies ein enger Angehöriger, der auch für die Bestattungskosten nach dem Tod aufkommen muss. Die Bezugsberechtigung kann auch auf eine andere Person übertragen werden. Sollte kein Bezugsberechtigter bei der Versicherung hinterlegt worden sein, so erhalten die gesetzlichen Erben die Versicherungsleistung.
Grundsätzlich ist gibt es keine gesetzliche Beschränkung. Die Vorteile bei mehreren Sterbegeldversicherungen für eine Person sollten jedoch individuell genau geprüft werden. Um höhere Summen abzusichern, wäre eventuell eine Risikolebensversicherung die günstigere Möglichkeit. Der Pfändungsschutz sowie das Schonvermögen bei Hartz IV und Grundsicherung bleiben maximal auf die Summe einer Sterbegeldversicherung begrenzt. Bei einer Privatinsolvenz bleiben nicht mehr als 3.579 Euro der Versicherungssumme vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Die Beiträge zu Sterbegeldversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, können bei der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Ausgaben für Verträge ab Jahresbeginn 2005 werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Die Auszahlung des Sterbegelds - sofern es aus einer privaten Sterbegeldversicherung resultiert - ist dafür für die Angehörigen steuerfrei.
Das Modell einer Sterbegeldversicherung ist einfach: Der Kunde zahlt monatlich eine Prämie an seine Versicherung. Im Gegenzug ist die Versicherung verpflichtet, eine vorab vereinbarte Summe auszuzahlen, sobald der Kunde verstorben ist. Je nach Versicherung gilt am Anfang eine Wartezeit bis höchstens drei Jahre, in der im Todesfall nur eingeschränkt gezahlt wird.
Das Sterbegeld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Bestattungsvorsorge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wünschen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.