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Alte Leipziger über 90 Jahre Erfahrung im Bereich der finanziellen Absicherung der Arbeitskraft


Alte Leipziger über 90 Jahre Erfahrung im Bereich der finanziellen Absicherung der Arbeitskraft

Alte Leipziger Berufsunfähigkeit, Stuttgart, Filderstadt, bohn-finanz

Seit ihrer Gründung im Jahr 1819 in Leipzig blickt die ALTE LEIPZIGER auf eine erfolgreiche Entwicklung vor dem Hintergrund einschneidender geschichtlicher Ereignisse zurück. Heute ist der Konzern einer der 10 größten Lebensversicherungsunternehmen und einer der ältesten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland.

Die Stiftung Warentest hat 08-2015, 70 BU-Tarife getestet, dabei wurde die BU SecurAL (BV10) von der Alte Leipziger mit der Note 1,0 sogar Testsieger. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und vergab der AltenLeipziger BU  höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg. In den Berugsgruppen kaufmännsiche Berufe, Selbständige, Studenten & medizinische Berufe steht die BU sogart auf Platz 1 mit einer Note von 1,1.

Auch weitere Analysehäsuer wie Fitch-Rating A+, Morgen&Morgen 5 Sterne (Höchstbewertung)  & Franke&Bornberg (sehr gut) bewerten die Alte Leipziger Berufs­unfähig­keitsrente ähnlich. In der Ausgabe 15-2016 sagt Focuy Money "Top Finanzkraft" bei den Lebensversicherungen und vergibt mit einer 1,25 ein besonders stark.

Die -AL-, wie "Sie" in der Branche genannt wird, hat seit 1925 BU-Erfahrung und verwaltet aktuell ca. 640.000 BU-Verträge. Seit 22 Jahren ist die BU top bei Finanztest.

Neues Nachversicherungsereignis: Berufsaufnahme nach Abschluss Berufsausbildung/Studium

Dieses Nachversicherungsereignis lässt im Gegensatz zu den bekannten Erhöhungsauslösern (500 Euro pro Ereignis) eine zusätzliche monatliche BU-Rente von bis zu 2.500 Euro zu. Eine starke Ergänzung zu den bisherigen Erhöhungsmöglichkeiten.

 

Für Versicherungsbeginne ab dem 01.01.2019 – Soforthilfe bei Krebs

  • 15 Monate Sofortrente
  • Schnelle Prüfung
  • Vereinfachte Beantragung
  • In Schicht 3 – SBU und BUZ
  • Kein Mehrbeitrag

Top Highlights aus 2020 sind:

  • Unendlicher Dynamikwiderspruch
  • Umfangreiche Erhöhungsoptionen
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit möglich

Berufsunfähigkeit Erklärfilm


BU-Testsieger

Allianz
Baloise
Alte Leipziger
Canada Life
AXA
Condor
Continentale
DBV
Dialog
Die Bayerische
HDI
Hannoversche
LV 1871
Nürnberger
Volkswohl Bund
SwissLife
WWK
Zurich
Signal Iduna

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Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Highlights Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherungen

Berufs­unfähig­keitsversicherung SecurAL (BV10),
Berufs­unfähig­keits-Zusatzversicherung (BZ10/BZ11/BZ21/BZ30)

BERUFSUNFÄHIGKEIT:

 BU-Leistung bei Krebs

 15 Monate Sofort-Rente bei Krebs (maximal bis zum Vertragsende) - kostenfrei enthalten
 Vereinfachter Nachweis
 Prüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

 Für bis zu 24 Monate möglich
 Nach 4-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit werden AU-Leistungen in Höhe der versicherten BULeistungen rückwirkend erbracht, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass die AU voraussichtlich noch weitere 2 Monate andauern wird.
 Kann die Facharztprognose nicht gestellt werden, werden die Leistungen spätestens nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fällig.
  »Gelber Schein« und Informationen zur Art der Erkrankung reichen zur Geltendmachung der AU-Leistung aus!


Die neue Flexibilität

 Beitragsdynamik zur Erhöhung des BU-Schutzes möglich
 Kann jederzeit ausgesetzt werden
 Erlischt auch nach mehrmaligem Widerspruch nicht
 Beitragsfreie Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Fall zur Erhöhung von Rente/Kapital bei Ablauf möglich
- bis 10%
- Maximal doppelte Höhe der Beitragsdynamik
 Garantierte Rentensteigerung in Höhe von 1% bis 3% möglich (zum Inflationsausgleich)
 Ausbaugarantie ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren bis Alter 40
 indestens bis Alter 20
 Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen
z. B. bei Erwerb einer Immobilie, Heirat oder Geburt eines Kindes und vielen weiteren Ereignissen)
 Beginner-Bonus
 Erhöhung um 200% der ursprünglichen BU-Rente
 Studienanfänger: Bis zu 2.000 € Gesamtrente pro Monat
 Berufseinsteiger (Beruf entsprechend Ausbildung / Studium): Bis zu 2.500 € Gesamtrente pro Monat
 Ausbau- und Nachversicherungsgarantie sind zusätzlich möglich
 Die Erhöhungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen.
 Alle Erhöhungen erfolgen ohne erneute Risikoprüfung


Kundenfreundliche Bedingungen

 Weltweiter Versicherungsschutz
 Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung
 Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Selbständigen
 Der Selbständige hat eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und übt in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90% kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten aus oder
 der Selbständige beschäftigt in seinem Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter.
 Konkrete Verweisung:
Wenn Kunden wieder in den Beruf einsteigen.
 Präzise Definition, unter welchen Be dingungen weiterhin Berufs­unfähig­keit vorliegt und was unter dem Begriff »zumutbar« – im Rahmen der konkreten Verweisung und der Umorganisation


-FAQ- zu Ihrer BU, Alles auf einen Blick

Wann ist man Berufsunfähig?

"Eine vollständige Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall......"

So oder so ähnlich steht die Definition in einem BU-Vertrag.

Warum ist der Schutz gegen die Berufs­unfähig­keit so wichtig?

Weil die Berufs­unfähig­keit jeden treffen kann! Je nach Beruf wird jeder Vierte (einige Versicherer sprechen von jedem Dritten) im Laufe seines Arbeitsleben berufsunfähig.

Der Gesetzgeber hat den Schutz für alle die nach 1960 geboren sind, drastisch eingeschränkt. Sie erhalten, wenn überhaupt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, welche nochmals, je nach Ihrer Leistungsfähigkeit sich in eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente aufteilt.

Stop! Ich habe doch Schutz von der Deutschen Rentenversicherung!

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.
 
Für den Durchschnittsverdiener bedeutet dies in Zahlen:
 
  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente =
      15% bis 20% vom letzten Bruttoeinkommen
 
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente =
      30% bis 40% vom letzten Bruttoeinkommen
 
Ihre erreichte volle Erwerbsminderungsrente können Sie der Ihnen vorliegenden Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen
 
Es kommt sogar noch schlimmer, weil es weitere Einschränkungen gibt:
 
Denn die Frage ist nicht mehr, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur noch, ob Sie arbeiten könnten. Für alle, die nach 1960 geboren wurden, gilt: Wer theoretisch im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er früher bestand, gibt es nicht mehr.
 

In welchem Alter, also wann sollte ich am Besten einen BU-Vertrag abschließen?

Je früher, desto besser!

Je früher, Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger ist es für Sie. Es gibt sogar einige Anbieter am Markt bei denen Sie Schüler bereits gegen BU absichern können.

Ja, der Berufs­unfähig­keitsschutz kostet Ihr Geld und ist meist die teuerste Absicherung bei den privaten Risikoabsicherungen.

Von elementaren Bedeutung ist jedoch, dass Sie Leistung und nicht Prämie kaufen!

Wert Ihrer Arbeitskraft?

Dazu ein einfaches Beispiel:

Sie kaufen sich einen Neuwagen im Wert von sagen wir 50.000€. Automatisch möchte Jeder diesen Wagen optimal ver­sichern, da er ja sehr viel Geld gekostet hat. Es wird also eine Haft­pflicht, Teilkasko, Vollkasko, Rabattschutz, Schutzbrief, GAP-Deckung etc. abgeschlossen, man will ja im Schadensfall gut versichert sein möchte!

Wie sieht diese Rechnung bei Ihrer Arbeitskraft aus, auch hierzu ein Beispiel?

 

Bruttoeinkommen: 3.500€
Nettoeinkommen:  2.123€
Leistung bei halber Erwerbsminderung: 534,02€
Lücke (rot): ca. 1600€/mtl.

Wert der Arbeitskraft ohne Lohnerhöhung, ohne Inflation etc.
= 1600€ x 12 Monate x 29 Jahre = 556.800€!!!

Erwerbsminderungsrente

Fazit: Durch Ihre Arbeitskraft, können Sie Verluste, Schäden, Kredite etc. fast immer wieder ausgleichen. Wenn jedoch Ihre "Gelddruckmaschine", also Ihr Körper, nicht mehr funktioniert, benötigen Sie einen entsprechenden Schutz!!!

Höhe der BU-Rente

Die BU-Rente soll im Ernstfall, dafür sorgen, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Damit eine genau Höhe der BU-Rente bestimmt werden kann, ist somit vorab eine detaillierte Aufnahme Ihrer Einnahmen und Ausgaben notwendig.

Welche Ausgaben laufen z.B. weiter auch wenn Sie Berufsunfähig sind?

  • Miete bzw. Finanzierungsraten
  • Alters­vorsorgeverträge
  • Versicherungsverträge, wie Haft­pflicht, Hausrat, Gebäude, Rechtschutz etc.
  • Sparverträge für Ihre Kinder
  • Rücklagen für Urlaub

etc.

Expertentip: In der Praxis sehen wir immer wieder, dass in Alters­vorsorgeverträgen ein zusätzlichen Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit" vereinbart wurde.

a.) Dies ist kein BU-Schutz! Der Versicherer übernimmt im BU-Fall die vereinbarten Beiträge für Ihren Altersvororgevertrag.

b.) Was kostest Sie dieser Baustein in Ihren Policen eigentlich?

Wäre es hier vielleicht eine Alternative, dass wir Ihre BU-Rente entsprechend Ihren mtl. Ausgaben so wählen, dass Sie die Beiträge für Ihre ALtersvorsorge selbst weiterbezahlen können?!? Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Verträge entsprechend.

Laufzeit, Bis zu welchen Alter soll ich einen BU-Vertrag abschließen?

Einfache, schnelle Antwort, so lange wie möglich...also 67. Lebensjahr bzw. lebenslang!

Entscheidend sind hier doch einige Parameter, welche wir gerne kurz beleuchten möchten....

  • Es gibt Anbieter, bei denen können Sie eine lebenslange BU-Rente vereinbaren. Die Frage ist nur, sind Sie auch bereit der Preis dafür zu bezahlen?
  • Falls möglich, raten wir einen Vertrag mit einer BU-Rentenzahlung bis zum Renteneintrittsalter zu wählen, also bis zum 65.-67. Lebensjahr. In einigen Berufen ist dies jedoch nicht machbar, weil diese Laufzeit überhaupt nicht von dern Versicherungen angeboten werden.
  • Vielleicht haben Sie eine andere Lebensplanung und Sie wissen, dass mit Ihrem 60. Lebensjahr ein kleines Vermögen erben werden, oder dass Ihnen Wohnungen überschrieben werden und Sie zusätzliche Mieteinnahmen generieren oder oder oder
  • Unter Umständen kann es  sinnvoll sein 2 BU-Verträge zu besitzen. Der eine Vertrag läuft bis zu Ihrem 55. Lebensjahr und der 2.Vertrag läuft bis zu Ihrem 65. Lebensjahr, weil Sie wissen, dass mit Ihrem 55. Lebensjahr Ihr Haus bezahlt haben & Ihre Kinder auf "eigenen Beinen stehen". In dieser Lebensphase, vom 55.-65. Lebensjahr, wäre dann Ihr monterärer BU-Bedarf  geringer.
  • Die Prämien in Ihrer Berufsgruppe sind verhältnismäßig teuer, wie z.B. bei vielen handwerlichen Berufen, auch dann mach es Sinn einmal zu prüfen ob evtl. andere Produkte nicht zielführender für Sie sein könnten, wie z.B. Grundfähigkeitschutz, Absicherung gegen schwere Krank­hei­ten oder eine Kombinationslösung aus 2 Produkten. Des Weiteren gibt es zusätzlich Spezialprodukte wie z.B. die Körperschutzpolice der Allianz oder die Vitalrente der Swiss-Life, um hier einmal konkret 2 Produkte zu nennen.

Alte Leipziger wertet BU-Leistungsfälle aus

2.500 neue Leistungsfälle sind in den vergangenen zwei Jahren hinzugekommen. Während psychische Probleme insbesondere bei Frauen BU-Ursache Nummer eins sind, spielt Corona bislang keine Rolle. Das könnte sich in der Zukunft aber ändern. Bei der Alten Leipziger sind psychische Probleme die BU-Ursache Nummer eins. Vor allem bei Frauen sind sie weit verbreitet

BU

Die Corona-Pandemie macht sich bislang noch nicht als Leistungsauslöser der Berufs­unfähig­keitsversicherung bemerkbar – zumindest nicht bei der Alten Leipziger. Nach einer Auswertung der 3.500 neuen Leistungsfälle der vergangenen zwei Jahre war eine Corona-Erkrankung lediglich in 20 Fällen der Grund für die Auszahlung einer BU-Rente. In acht Fällen war Corona dabei lediglich eine Teilursache, in zwölf Fällen war die Berufs­unfähig­keit alleine auf Corona zurückzuführen.

Auf procontra-Nachfrage erklärte eine Sprecherin, dass insgesamt 30 BU-Anträge in den vergangenen zwei Jahren mit dem Leistungsfallauslöser Corona bei der Alten Leipziger eingegangen seien. Während 20 – wie oben beschrieben – angenommen wurden, gab es in zwei Fällen eine Ablehnung. In den acht verbleibenden Fällen wird der Leistungsfall derzeit noch geprüft.  

Bezieht man nur die bereits entschiedenen Corona-Fälle in die Rechnung ein, kommt man hier auf eine Anerkennungsquote von knapp 91 Prozent. Damit liegt die Corona-Anerkennungs-Quote über der Gesamtquote. Insgesamt hatte die Alte Leipziger 84 Prozent aller BU-Anträge bewilligt und Zahlungen in die Wege geleitet.

Langzeiteffekte bleiben abzuwarten

Ob Corona jedoch auch zukünftig in der Berufs­unfähig­keitsversicherung nur eine untergeordnete Rolle spielt, bleibt abzuwarten. Auch bei der Alten Leipziger will man keine voreiligen Schüsse ziehen. „Welche Effekte die Corona-Pandemie auf die Berufs­unfähig­keit hat, wird sich erst langfristig zeigen“, sagt der für die Lebensversicherung zuständige Vorstand Dr. Jürgen Bierbaum. „Wir rechnen durchaus mit Effekten, sei es durch Long Covid, aufgeschobene Krebs-Behandlungen oder Veränderungen der Arbeitswelt. Wir können aber noch nicht sagen, wie schwerwiegend diese sind und welche Auswirkungen sie auf die BU-Schadenquote haben.“  

Nach wie vor sind psychische Erkrankungen die Hauptursache dafür, dass Menschen über einen längeren Zeitraum nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können – ein Ergebnis, das sich auch mit den Auswertungen anderer Versicherer, wie beispielsweise der Debeka, deckt. Im Vergleich zu den Koblenzern ist der Anteil psychisch Erkrankter unter den BU-Fällen geringer. Während die Debeka eine Quote von zuletzt über 40 Prozent meldete, sind es bei der Alten Leipziger nur 25 Prozent – zumindest unter den männ­lichen Kunden. 

Bei Frauen sind psychische Erkrankungen wesentlich häufiger, nämlich in 35 Prozent der Fälle, die BU-Ursache. Das ist mehr als jeder dritte BU-Fall. In der Branche insgesamt wird festgestellt, dass immer häufiger junge Frauen aufgrund von Depressionen, Burnout oder Angststörungen berufsunfähig werden.   So haben Frauen unter 40 Jahren im Vergleich zur vorangegangenen Untersuchung vor 20 Jahren (1997) ein um über 30 Prozent erhöhtes Risiko – „ein signifikanter Anstieg“, erklärte vergangenes Jahr Nils Dennstedt, Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung. Dieser Anstieg sei vor allem auf psychische Erkrankungen zurückzuführen.  

Bei der Alten Leipziger sieht man einen der möglichen Gründe in der Doppelbelastung zwischen Beruf und Familie, die vor allem Frauen in der Corona-Zeit zu schultern haben. Die Ursachen der BU-Fälle hingen jedoch stärker mit den versicherten Berufen zusammen als mit dem Ge­schlecht, relativiert man bei der Alten Leipziger aber.  

Unterschiede zwischen Männern und Frauen

So sind Erkrankungen des Bewegungsapparats die zweithäufigste BU-Ursache bei Männern – jeder fünfte Fall (20 Prozent) ist auf sie zurückzuführen. Bei Frauen steht sie indes nur an Position 3 (16 Prozent).  Das liege an den unterschiedlichen Berufsbelastungen, mehr körperlichen Berufen bei Männern sowie einem anderen Sport- und Freizeitverhalten, erklärt die Alte Leipziger.  

Insgesamt liegt das Verhältnis von Männern zu Frauen bei den BU-Leistungsfällen bei 60 zu 40, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. Das heißt aber nicht, dass Männer häufiger berufsunfähig werden – abgebildet wird hier lediglich der Versichertenbestand. So liegt auch das Verhältnis von männ­lichen zu weib­lichen Versicherungsnehmern mit BU-Versicherung bei 60 zu 40 bei der Alten Leipziger.
procontra-online am 17.02.2022 von Martin Thaler


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